Mindestalter : 18 Jahre
Theorie:
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
(bei Vorbesitz Klasse D1 oder D: 2 Doppelstunden Grundstoff)
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden je 45 Min. Überland
1 Fahrstunden je 45 Min. Autobahn
1 Fahrstunden je 45 Min. bei Dunkelheit