Mindestalter : 18 Jahre
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse keine Theorie Unterricht vorgeschrieben.
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden je 45 Min. Überland
4 Fahrstunden je 45 Min. Autobahn
3 Fahrstunden je 45 Min. bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung
vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bovor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon
überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten besitzt.
2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der
Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden je 45 Min. Überland
2 Fahrstunden je 45 Min. Autobahn
1 Fahrstunde je 45 Min. bei Dunkelheit
Für den Antrag benötigen Sie: