Mindestalter: 16 Jahre
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Für den Antrag benötigen Sie: