Mindestalter : 18/17* Jahre
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden je 45 Min. Überland
4 Fahrstunden je 45 Min. Autobahn
3 Fahrstunden je 45 Min. bei Dunkelheit
*17 Jahre
Im Rahmen des Begleitenten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Für den Antrag benötigen Sie: