Mindestalter : 18/17* Jahre
Theorie:
Theorie Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden je 45 Min. Überland
1 Fahrstunden je 45 Min. Autobahn
1 Fahrstunden je 45 Min. bei Dunkelheit
*17 Jahre
Im Rahmen des Begleitenten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Für den Antrag benötigen Sie: