Führerscheinklassen

PKW

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)

 

 

Das macht die Klasse aus:
Fahren von Pkw bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrer). Anhänger bis 750 kg oder unter bestimmten Voraussetzungen auch schwerere Anhänger.

 

 

Klasse B197

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)

 

 

Das macht die Klasse aus:
Die praktische Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt. Durch eine zusätzliche Fahrerschulung auf einem Schaltwagen darfst du anschließend sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge der Klasse B fahren.

 

Klasse B96

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)

 

 

Das macht die Erweiterung aus:
Erlaubt das Fahren einer Fahrzeugkombination der Klasse B mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg. Es ist keine praktische Prüfung, sondern nur eine Fahrerschulung erforderlich.

 

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)

 

 

Das macht die Klasse aus:
Pkw der Klasse B mit größeren Anhängern bis 7.000 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

Motorrad

Klasse AM

Mindestalter:

15 Jahre (in NRW)

 

Das macht die Klasse aus:
Zweirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h.

 

Klasse A1

Mindestalter:

16 Jahre

 

Das macht die Klasse aus:

Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW Leistung.

 

Klasse A2

Mindestalter:

18 Jahre

 

Das macht die Klasse aus:

Motorräder bis 35 kW Leistung.

 

 

Klasse A

Mindestalter:

24Jahre 

 

Das macht die Klasse aus:
Alle Motorräder ohne Leistungsbegrenzung

 

 

Erweiterung aus:

Aufstieg von:

A2 auf A Mindestalter 

20 Jahre 

.

 

 

Klasse B196

Mindestalter:

25 Jahre

 

Das macht die Klasse aus:

Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW Leistung.

 

Voraussetzung: Mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B

Das macht die

Intensivkurs Führerschein in Düsseldorf-Flingern

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Wichtiger Hinweis zur Anmeldung – Antrag auf Fahrerlaubnis

 

Bitte beachten Sie, dass die Prüfungen am Ende des Kurses durch den TÜV erst abgelegt werden können, wenn der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis vom Straßenverkehrsamt genehmigt wurde. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Antrag beim Straßenverkehrsamt möglichst früh zu stellen – idealerweise 6 Wochen vor Kursbeginn.

Dies gibt Ihnen genug Zeit, um alle erforderlichen Unterlagen einzureichen und sicherzustellen, dass Sie pünktlich zur Prüfung antreten können. Planen Sie also rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden und Ihre Ausbildung zügig abzuschließen.

Starten Sie mit uns durch – wir helfen Ihnen, alle Formalitäten zu klären, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Führerschein konzentrieren können!

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